Altersleitbild Gündlischwand

Datum 19.10.2011 15:50 | Thema: 

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat im Jahr 1993 das Leitbild „Alterspolitik 2005“ genehmigt. Dieser Wegweiser räumt den Gemeinden einen wesentlichen Teil der Verantwortung bei der Umsetzung von alterspolitischen Massnahmen ein.


Mit dem Bericht „Alterspolitik im Kanton Bern“ aus dem Jahr 2004 liegt nun ein umfassendes und aktuelles Konzept für die weitere Umsetzung der alterspolitischen Ziele vor. Die Gemeinden wurden aufgefordert, eigene kommunale Altersplanungen zu erstellen und damit das in der Gemeinde oder im Gemeindeverband bestehende Angebot für ältere Menschen zu koordinieren. Ein gemeindeeigenes Altersleitbild ist künftig eine Voraussetzung, wenn die finanzielle Unterstützung des Kantons für neue Gemeindeprojekte in der Altersplanung gesichert bleiben soll.

Nach ersten Abklärungen im Jahr 2005 hat der Gemeinderat Gündlischwand am 16.06.2011 der Fürsorge- und Vormundschaftskommission Gündlischwand den Auftrag zur Erarbeitung eines Altersleitbilds erteilt. Die Arbeiten wurden in der Zwischenzeit abgeschlossen und der Gemeinderat konnte an seiner Sitzung vom 11.10.2011 die definitive Version des Altersleitbilds genehmigen. Die Inkraftsetzung erfolgt per 01.11.2011.
 
Im Altersleitbild werden Themen behandelt wie zum Beispiel: Bevölkerungsentwicklung, Wohnen im Alter, Gesundheit und Pflege, Aktive Lebensgestaltung, Anlässe für Seniorinnen und Senioren, Mobilität, Persönliche und finanzielle Sicherheit, Infrastruktur sowie Information und Koordination.
 
Das Altersleitbild können Sie hier herunterladen.




Dieser Artikel stammt von Einwohnergemeinde Gündlischwand
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