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Gündlischwand - Zweilütschinen  ---   Im Zentrum der Jungfrauregion
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GrosshornHäufige Fragen (FAQ)
 

Was Sie wissen sollten…


…bei Zuzug

  • Persönliche Anmeldung innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum. Mitzubringen sind: Heimatschein, Familienbüchlein, AHV-Ausweis.
  • Wochenaufenthalter deponieren anstelle des Heimatscheins einen Heimatausweis ihrer Wohnsitzgemeinde.
  • Ausländerinnen und Ausländer haben sich innert 8 Tagen ab Zuzug anzumelden und haben ihren Reisepass und den Ausländerausweis mitzubringen. Bei Neueinreise sind ausserdem der Arbeitsvertrag, der Mietvertrag sowie der Krankenversicherungsnachweis vorzulegen.

…bei Umzug innerhalb von Gündlischwand

  • Der Einwohnerkontrolle ist die Adressänderung innert 14 Tagen zu melden. Wehrdienstpflichtige haben die Adressänderung dem Sektionschef mitzuteilen und gegebenenfalls auch der Zivilschutzstelle.

…bei Wegzug

  • Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle spätestens am Tag des Wegzugs.
  • Militärdienst-, Zivildienst- und Zivilschutzpflichtige haben sich ebenfalls beim Sektionschef und gegebenenfalls bei der Zivilschutzstelle abzumelden.
  • Ausländerinnen und Ausländer legen der Fremdenkontrolle bei der Abmeldung den Reisepass und den Ausländerausweis vor.

…bei Beschaffung einer Identitätskarte oder eines Passes

Am 01.03.2010 wurde der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten – der sogenannte E-Pass 10 – schweizweit eingeführt. Die Ausweise sind nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern im Kanton Bern in einem der sieben Ausweiszentren zu beantragen. Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich unter Tel. 031 635 40 00. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Der Ausweis muss bei Beantragung bar oder mit Kreditkarte bezahlt werden.
Weitere Informationen unter:

…bei Einheimischenausweisen

Einheimischenausweise erhalten bei der Gemeindeverwaltung nur Personen, die in der Gemeinde ihren festen Wohnsitz haben. Zur Erstellung des Ausweises benötigen Sie ein Passfoto. Die erstmalige Ausstellung mit einer einjährigen Gültigkeit kostet Fr. 20.-. Der Ausweis kann während weiteren vier Jahren jeweils gratis um ein Jahr verlängert werden.

…bei Anmeldung als Arbeitslose

Bei Stellenverlust oder bei der Suche nach einer neuen Stelle müssen Sie sich seit dem 01.01.2013 direkt an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) wenden. Bitten nehmen Sie den AHV-Versichertenausweis sowie ein allfälliges Kündigungsschreiben mit.
Hier finden Sie Links, die Ihnen allenfalls bei der Stellensuche behilflich sein können:

…bei finanziellen Notlagen

Die Sozialhilfegesetzgebung ermöglicht jeder Person die Führung eines menschenwürdigen und eigenverantwortlichen Lebens. Der Sozialdienst Amt Interlaken unterstützt Personen in persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Notlagen.

  • Sozialdienst Region Jungfrau, Jungfraublickalle 16, 3800 Matten
    Tel. 033 826 06 26, Fax 033 826 06 27
    www.sdrj.ch

…bei Mofavignetten

Die Mofavignetten können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Sie kosten Fr. 32.00 pro Kalenderjahr, ein Kontrollschild zusätzlich und einmalig Fr. 10.-. Zur Ausstellung der Vignette (Kontrollmarke) nehmen Sie bitte den Fahrzeugausweis mit.
 

…bei SBB-Tageskarten (GA)

SBB-Tageskarten können unter anderem bei den Gemeindeverwaltungen Gsteigwiler und Lauterbrunnen bezogen werden. Informationen über die Kosten, die Verfügbarkeit und die weiteren Konditionen entnehmen Sie direkt der Internetseite der jeweiligen Gemeinde.

…bei Strafregisterauszügen

Ein Strafregisterauszug kann online über das Internet bestellt werden. Er wird innert weniger Tage per A-Post zugestellt. Die Bezahlung erfolgt online mit der Kreditkarte (Mastercard, VISA), der Postcard oder bar am Schalter der Post.

…bei Wahlen und Abstimmungen

Die Urne ist am Wahl- und Abstimmungssonntag jeweils von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet. Sie befindet sich bei der Gemeindeverwaltung. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben jedoch die Möglichkeit, brieflich abzustimmen, indem sie das Antwortcouvert per Post schicken oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen.

…bei Hundehaltung

Jeder Hund muss durch die Halterin oder den Halter bei der Gemeinde gemeldet werden. Für alle in unserer Gemeinde gehaltenen Hunde ist eine Hundesteuer von Fr. 60.- pro Hund zu entrichten. Taxpflichtig sind nur diejenigen Hunde, welche per Stichtag 01.08. über drei Monate alt sind. Die Hunde müssen gechipt oder tätowiert sein. Die bei ANIS registrierte Chip- oder Tätowierungsnummer muss mit dem jeweiligen Halter des Hundes übereinstimmen.
 

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