Fakultatives Referendum - Schutzzone Badwäldliquelle

Datum 08.04.2011 15:50 | Thema: 

Gestützt auf Art. 25 ff des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Gündlischwand gibt der Gemeinderat folgenden Beschluss bekannt:


Für die hydrogeologischen Abklärungen der Badwäldliquelle sowie die Anpassung der Schutzzone hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 05.04.2011 einen Kredit von Fr. 55‘000.- gesprochen.

 

Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Gündlischwand das Referendum ergreifen.

 

Referendumsfrist:                                     16.05.2011

Stimmberechtigte:                                     220

Erforderliche Anzahl Unterschriften:         11

 

Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand währenden den ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

 

Gündlischwand, 07.04.2011

 

Gemeinderat Gündlischwand





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