1. Wahltag
Der Gemeinderat hat die Gemeindewahlen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 an der Urne auf den 13. Dezember 2020 angesetzt.
2. Wahlen
Es sind zu wählen:
a) nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz)
• der Gemeindepräsident/die Gemeindepräsidentin (neu)
• 1 Mitglied der Rechnungsprüfungskommission (Wiederwahl)
3. Wahlvorschläge für den Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin und ein Mitglied der Rechnungsprüfungskommission
Für die Wahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin und eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission sind die Wahlvorschläge bis Samstag, 14. November 2020, 12:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand einzureichen. Verspätet eingereichte Vorschläge werden als ungültig erklärt.
Ein Wahlvorschlag muss Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Wohnadresse und Unterschrift des / der Vorgeschlagenen enthalten. Diese Unterschrift kann nach Einreichung des Wahlvorschlages nicht mehr zurückgezogen werden.
4. Bereits eingegangen Kandidaturen
Als Gemeindepräsidentin kandidiert Susanne Gertsch, 1962, kaufm. Angestellte, Gässli 24 B, Gündlischwand, neu, sowie für die Rechnungsprüfungskommission Petra Beugger, 1973, Bankangestellte, Bahnhofstrasse 121 F, Zweilütschinen (bisher). Ohne weitere Kandidaturen kommt ohne Wahlgang das stille Wahlverfahren zur Anwendung (Art. 53 c, Organisationsreglement der Gemeinde Gündlischwand).