Im Kanton Bern gilt die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Im Kanton Bern gilt die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Darunter fallen Geschäfte und Einkaufszentren, Poststellen, Museen, Theater, Bibliotheken, Gotteshäuser, Kinos sowie Bahnhöfe inklusive Perrons und Unterführungen.
Zudem gilt in Bars, Clubs und Restaurants eine Sitzpflicht. Die Besucherzahl wird auf 300 gleichzeitig anwesende Gäste beschränkt. In Kindertagesstätten muss nach wie vor keine Maske getragen werden, ausser, das Schutzkonzept sieht es in besonderen Situationen vor. Auch in Schulen gilt die Pflicht vorerst nicht.
Hier erfahren Sie mehr über die Maskenpflicht: https://www.besondere-lage.sites.be.ch/de/start/massnahmen/maskenpflicht.html