Geringfügige Änderung der Sonderbauvorschriften zum Überbauungsplan Nr. 1 «Kienbach» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Gündlischwand hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Sonderbauvorschriften zum Überbauungsplan Nr. 1 «Kienbach» am 29. März 2022 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab der Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Gündlischwand eingesehen werden.
Gündlischwand, den 31. März 2022
Der Gemeinderat