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Aktuelles aus Gündlischwand
 

Publikation Gemeinde Gündlischwand
07.04.2022 07:00 ( 1087 x gelesen )

Geringfügige Änderung der Sonderbauvorschriften zum Überbauungsplan Nr. 1 «Kienbach» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)



Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Gündlischwand hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Sonderbauvorschriften zum Überbauungsplan Nr. 1 «Kienbach» am 29. März 2022 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab der Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Gündlischwand eingesehen werden.

Gündlischwand, den 31. März 2022

Der Gemeinderat


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