Kehrichtabfuhr
07.04.2015 11:02 ( 919 x gelesen )
Gerne teilen wir Ihnen mit, dass nach einem Feiertagswochenende, an welchem der Montag als Feiertag gilt, die Kehrichtabfuhr ausnahmsweise erst am Mittwoch erfolgt. Wir bitten um Kenntnisnahme.
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