Gestützt auf Art. 25 ff des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Gündlischwand gibt der Gemeinderat folgenden Beschluss bekannt:
Für die hydrogeologischen Abklärungen der Badwäldliquelle sowie die Anpassung der Schutzzone hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 05.04.2011 einen Kredit von Fr. 55‘000.- gesprochen.
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Gündlischwand das Referendum ergreifen.
Referendumsfrist: 16.05.2011
Stimmberechtigte: 220
Erforderliche Anzahl Unterschriften: 11
Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand währenden den ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Gündlischwand, 07.04.2011
Gemeinderat Gündlischwand